Indikationen
Zu Ihrer Mutter-Kind-Kurmaßnahme oder Ihrer Vater-Kind-Kurmaßnahme nach § 24 SGB V (Vorsorge) und § 41 SGB V (Rehabilitation) können wir Sie in einer unserer Kliniken (§ 111a SGB V) bei folgenden Heilanzeigen aufnehmen:
Zu Ihrer Mutter-Kind-Kurmaßnahme oder Ihrer Vater-Kind-Kurmaßnahme nach § 24 SGB V (Vorsorge) und § 41 SGB V (Rehabilitation) können wir Sie in einer unserer Kliniken (§ 111a SGB V) bei folgenden Heilanzeigen aufnehmen:
Vorsorge
Rehabilitation
Auch bei besonderen Lebensumständen, bei denen mütter- oder väterspezifische Problemkonstellationen eine Rolle spielen, kann eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Maßnahme geeignet sein:
Vielfältige Faktoren können eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme bedingen. Sprechen Sie Ihren Arzt an!
Folgende Indikationen schließen eine Aufnahme in einer unsere Kliniken aus:
Sie haben Fragen, finden Ihre Indikationen hier nicht, dann senden Sie uns gern eine E-Mail!
Unter "Ihr Weg zur Kur" haben wir für Sie übersichtlich die einzelnen Schritte zur Beantragung Ihrer Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur dargestellt:
Am besten legen Sie gleich los und beantragen Ihre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme!