Indikationen

Indikationen

Zu Ihrer Mutter-Kind-Kurmaßnahme oder Ihrer Vater-Kind-Kurmaßnahme nach § 24 SGB V (Vorsorge) und § 41 SGB V (Rehabilitation) können wir Sie in einer unserer Kliniken (§ 111a SGB V) bei folgenden Heilanzeigen aufnehmen:

Indikationen

Vorsorge

  • Herz- und Kreislauferkrankungen
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates 
  • Atemwegserkrankungen
  • Stoffwechselerkrankungen
  • Hauterkrankungen
  • Psychosomatisch psychovegetative Erkrankungen
  • Degenerativ rheumatische Erkrankungen
     

Rehabilitation

  • Psychosomatisch-psychovegetative Erkrankungen
  • Hauterkrankungen
  • Stoffwechselerkrankungen
  • Herz- und Kreislauferkrankungen
  • Atemwegserkrankungen


Auch bei besonderen Lebensumständen, bei denen mütter- oder väterspezifische Problemkonstellationen eine Rolle spielen, kann eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Maßnahme geeignet sein: 
 

  • Alleinerziehend zu sein
  • Erziehungsprobleme zu haben
  • Einen Familienangehörigen zu pflegen 
  • Einen Trauerfall in der Familie zu haben
  • Soziale Isolation
  • Suchtproblematik von Angehörigen
  • Berufliche Überforderung 
  • Arbeitslosigkeit
  • Partner-/Eheprobleme
     

Vielfältige Faktoren können eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme bedingen. Sprechen Sie Ihren Arzt an!

Kontraindikationen

Folgende Indikationen schließen eine Aufnahme in einer unsere Kliniken aus:

  • Schwere neurologische und psychiatrische Erkrankungen
  • Suizidalität
  • Suchterkrankungen
  • Akute und/oder dekompensierte Krankheiten oder Zustände
  • 1. & 3. Trimenon Schwangerschaft sowie Risikoschwangerschaft im 2. Trimenon
  • Abweichend davon ist die Aufnahme von Schwangeren in der Insel-Klinik Sylt und in der Kurklinik Sellin aufgrund der Insellage und der daraus resultierenden, nicht zu garantierenden gynäkologischen Notfallversorgung nur nach vorheriger Aufnahmeprüfung möglich

 

Sie haben Fragen, finden Ihre Indikationen hier nicht, dann senden Sie uns gern eine E-Mail!

Unter "Ihr Weg zur Kur" haben wir für Sie übersichtlich die einzelnen Schritte zur Beantragung Ihrer Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur dargestellt:
Am besten legen Sie gleich los und beantragen Ihre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme!