Auch nach der aktuellen Gesundheitsreform sind Mutter/Vater & Kind Kuren gesetzliche Pflichtleistung. In diesem Bereich kam es lediglich zu einer geringfügigen Veränderung: die vom Gesetzgeber geforderte Zuzahlung pro Tag für einen Erwachsenen ist von 9 Euro auf 10 Euro angestiegen. Für eine dreiwöchige Kur haben sich die Kosten für die Mütter/Väter damit um 22 Euro erhöht. Kinder sind generell von der Zuzahlung befreit. Insgesamt darf die jährliche Eigenbelastung der Versicherten 2 % der Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1%, nicht übersteigen.
Besonders Mütter/Väter, die von Sozialhilfe leben, sind verunsichert, ob sie sich überhaupt noch eine Mutter/Vater-Kind-Kur leisten können. Hier besteht nach Einzelfallprüfung durch die Krankenkassen für die Mütter (oder Väter) die Möglichkeit, dass bereits vor Antritt der Kurmaßnahme der Höchstsatz von 2 % der maximalen Jahresbezüge (auf der Basis des Eckregelsatzes) einbezahlt wird und der Betroffene dann einen Befreiungsschein erhält. In Niederbayern ist dies beispielsweise ein Betrag von 68,88 Euro. Für Kinder entfällt die Zuzahlung.
Gerade für bedürftige Mütter bietet die Mutter-Kind-Kur eine Chance, aus dem Teufelskreis von Armut und Krankheit herauszukommen. Durch Langzeitstudien der Medizinischen Hochschule in Hannover ist schon lange belegt, dass eine Mutter-Kind-Kur dazu beiträgt, Arztbesuche und Medikamentenkonsum deutlich zu verringern und im Anschluß an eine Kur auf eine gesündere Lebensweise geachtet wird.